Übersicht und Voraussetzungen der Pflege Bahr Versicherung.
Der Staat möchte die Vorsorge für eine Pflegebedürftigkeit subventionieren. Hierzu wurde Anfang 2013 eine sogenannte Pflege Bahr Versicherung auf den Markt der Pflegezusatzversicherungen gebracht. Diese Absicherungsmöglichkeit zählt zu den Pflegeergänzungsversicherungen und ist somit keine Pflichtversicherung. Gerade Personen mit Vorerkrankungen, machen von dieser Variante der Pflegeabsicherung Gebrauch. Die staatliche Förderung in Form von finanziellen Zulagen wird für Pflegetagegeld-Policen bereitgestellt. Die staatliche Unterstützung wird direkt durch den Versicherer beantragt und in die monatlichen Versicherungsbeiträge einkalkuliert.
Die Höhe der Versicherungssumme einer geförderten Pflege Versicherung reicht nicht aus um die Kosten einer kompletten Pflege zu decken. Anhand der zu geringen Absicherung im Pflegebahr Grundtarif haben die Versicherungsgesellschaften sogenannte Ergänzungstarife erstellt. Bei diesen Policen hat man eine Kombination des staatlich geförderten Tarifes mit einem herkömmlichen ungeförderten Pflege Tarif. Das gute an diesen Kombinationen ist, dass die Leistungen auf ein brauchbares Absicherungsniveau erhöht werden können. Dies ist auch enorm wichtig, da der reine Pflegebahr Tarif nicht reicht um damit die entstehende Pflegelücke zu schließen.
Voraussetzungen für den Erhalt der Förderung:
Mindestalter 18 Jahre
Wohnsitz in Deutschland
Eine gesetzliche- oder private Pflegepflichtversicherung muss bestehen.
Kein Bezug von Leistungen aus der gesetzlichen oder privaten Pflegepflichtversicherung vor oder zum Zeitpunkt des Abschlusses.
Geförderte Pflege Bahr Versicherung Test 2014
Der Pflege Bahr Test zeigt eine Vielzahl grundsätzlich leistungsstarker Versicherer. Durchgeführt hat ihn die €uro in Kooperation mit der Analysegesellschaft für Anlage- und Versicherungsprodukte. Ein starkes Argument für die Pflege Bahr Versicherung ist die gesetzliche Förderung von 60 € im Jahr. Dies erklärt sicherlich auch, weshalb sich seit der Einführung des Pflege Bahrs zum Januar 2013 schon mehr als 400.000 Bundesbürger für die gesetzlich geförderte Pflegezusatzversicherung entschieden haben. Gut an dieser Gesamtentwicklung ist, dass die Bürger für eine Angelegenheit, welche in der Zukunft eintreten könnte sensibilisiert wurden: Pflegebedürftigkeit ist nicht nur ein Randphänomen, sondern betrifft bis ins Jahr 2050 zweimal so viele Menschen wie heute – und zwar geschätzte 4,5 Millionen.
Trotzdem belegen die Tests von den Verbraucherschützern und von €uro, dass der beliebte Pflege Bahr nicht zwangsläufig die beste Variante zur privaten Vorsorge darstellt.
Aufgrund dessen untersucht die €uro in ihrem Pflegebahr Test 2014 auch die Verknüpfung der Pflege Bahr Produkte mit einer ungeförderten Pflegezusatzversicherung. Wer kann, sollte jedoch über eine Pflegeversicherung ganz ohne staatliche Unterstützung nachdenken.
Für wen rechnet sich die staatlich geförderte Pflegeversicherung?
Eine staatlich geförderte Pflegeversicherung rechnet sich nur für Personen die die Gesundheitsfragen einer Pflegetagegeldversicherung nicht ausreichend beantworten können oder bereits eine Vorerkrankung besitzen. Diese Antragsteller können maximal die Variante einer Pflege Bahr Versicherung nutzen, da Sie bei keiner Gesellschaft eine Bestätigung erhalten würden. Für alle anderen Versicherungsnehmer lohnt sich eine Pflege Bahr Versicherung nicht. Dies liegt jedoch nicht nur an den zu kleinen Leistungen sondern auch an der unklaren Entwicklung der monatlichen Versicherungsbeiträge. Man kann somit heute schon sicher sein, dass die Beiträge einer Pflegebahr Versicherung in den kommenden Jahren große Schwankungen vorzeigen werden. Wenn die staatlich vorgeschriebene Wartezeit von 5 Jahren beendet ist und die ersten Leistungsanträge gestellt werden, müssen alle Versicherungsgesellschaften die Monatsbeiträge erneut kalkulieren. Die Höhe dieser Beiträge kann momentan noch nicht abgeschätzt werden. Es ist also für gesunde Personen nützlicher sich direkt für einen ungeförderten Tarif zu entscheiden.
Was versteht man unter Pflege?
Pflegebedürftigkeit liegt vor, wenn ein Mensch nicht in der Lage ist seinen Alltag selber zu bestreiten. Dies kann durch allerlei Situationen hervorgerufen werden. Wenn eine Person das nicht kann werden diese Menschen als Pflegebedürftig bezeichnet und erhalten finanzielle Unterstützung. Diese Unterstützung erhalten pflegebedürftige Menschen von Ihrer Pflegeversicherung. Grundlage hierfür ist jedoch, dass die jeweiligen Menschen in eine der 3 Pflegestufen eingestuft ist. Je nach Pflegestufe wird der monatliche Leistungsbetrag festgemacht. Personen die in Pflegestufe 3 eingestuft sind erhalten den höchsten Monatssatz. Dieser liegt momentan noch bei 1550€ pro Monat (bei vollstationärer Pflege). Die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung sollen im Januar 20015 angehoben werden.